Ein schlechter Baum kann keine guten Früchte hervorbringen. Mat. 7,18.
Verantwortung der Eltern
Jene zwei, die einander am Altare das Sakrament der Gattenweihe spenden, sollen nicht allein bleiben. Der Sinn der Ehe ist das Kind. Der Kindersegen ist ihr erster Hauptzweck.
Kindersegen erschließt den Eltern edle Freuden, die zu den schönsten dieser Erde gehören. Das Kind, das zum ersten Male Vater- und Mutternamen ausspricht, das die ersten kleinen Schritte durch die Stube wagt, bedeutet wahrlich das Glück der jungen Ehe. Es gehört zu den tiefsten Mutterfreuden, sich für eine große Kinderschar müde geplagt zu haben.
Voraussetzung zum vollen Eheglück ist, dass die Kinder körperlich und seelisch gesund sind. Zwar ist es nicht allein in die Hand der Eltern gegeben, welche körperliche und seelische Entwicklung ihr Kind nimmt, doch ist diese Entwicklung von manchen Umständen abhängig, deren Verantwortung auf die Eltern zurückgeht.
Das Gesetz der Vererbung
An erster Stelle steht das unerbittliche Gesetz der Vererbung. Jeder Mensch entwickelt sich aus einer befruchteten mütterlichen Eizelle. Ist er zum geschlechtsreifen Menschen herangewachsen, bildet er in jenen Organen, die der Weitergabe des Lebens dienen, wieder neue Keimzellen (Samen- bzw. Eizellen), in denen die sogenannten Chromosomen eingelagert sind, winzige Gebilde, die nach allgemeiner wissenschaftlicher Überzeugung die Träger der Vererbung sind. Diese enthalten das von Vater und Mutter erhaltene Ahnenerbe.
Vereinigt sich nun bei der Befruchtung die Samenzelle mit der Eizelle, so ist der Anlagebestand gegeben, aus dem ein Menschenkind sich entwickelt. Diese von den Eltern erhaltene Erbmasse ist nun Trägerin der gesamten Veranlagung des werdenden Menschen. Hat z. B. die befruchtete Eizelle zwei gleiche Geschlechtschromosomen mitbekommen, so entwickelt sich aus ihr ein Mädchen; hat sie, was an sich ebenso gut möglich ist, zwei ungleiche Geschlechtschromosomen erhalten, so wird ein Knabe daraus. Wir sprechen dann von einem Zufall, der gerade diese Erbmasse zusammengeführt hat; über ihm aber waltet, wie über jedem menschlichen Geschehen, die Vorsehung Gottes.
Die Vererbungsgesetze sind sehr verwickelt. Es kann von einer Reihe von Umständen abhängen, welche Eigenschaften, niedergelegt in der Erbmasse, bei den Kindern in die Erscheinung treten; es ist möglich, dass Anlagen, die in dem Elternerbe eines Menschen enthalten sind, nicht bei ihm, wohl aber bei seinen Kindern oder Kindeskindern sich zeigen. Es steht aber fest, dass gute Anlagen, wenn sie im Erbbild beider Eltern auftreten, sich notwendig auf die Nachkommenschaft übertragen, sodass man mit Sicherheit eine gute Veranlagung der Kinder erwarten kann, wenn Vater und Mutter von ihren Eltern erbgesundes, wertvolles Ahnenerbe erhalten haben.
Wird aber krankhaftes Erbgut in den Strom des Lebens eingefügt, so kann sich dieses unheilvoll auswirken und größtes Leid auf einen Teil der Nachkommenschaft bringen.
Aus diesen Gedankengängen erklärt sich auch die manchmal verschiedenartige Entwicklung der Kinder gleicher Eltern, nicht nur ihre körperlich verschiedene Ausprägung, sondern auch ihre seelisch verschiedene Verhaltungsweise. Bei einem Kinde kommt es zu einer verderblichen Fehlentwicklung, die zunächst überraschend scheint. — Wer die Eltern kennt, ist über solche Verschiedenheit nicht mehr überrascht. Die Vererbung kann demnach eine Fülle edler Anlagen und Eigenschaften vermitteln. Sie kann aber auch die vergiftete Quelle entsetzlichen Unglücks werden.
Wie verheerend sich die Verbindung mit einem krankhaft veranlagten Menschen auswirken kann, zeigt folgende erschütternde Tatsache.
Unter den 709 Nachkommen eines verderbten Menschen zählte man 64 Geisteskranke, 174 öffentliche Sünderinnen, 196 Uneheliche, 77 Verbrecher, darunter 12 Mörder; 142 mussten von den Gemeinden unterhalten werden.
Verwandtenehe und erbliche Belastung
Aus diesen Feststellungen ergibt sich die Berechtigung der weisen Fürsorge der Kirche und vieler Staaten, die eine Ehe zwischen nahen Verwandten verbieten. In vielen Familien schlummern nämlich gefährliche Anlagen, die sich nicht bemerkbar machen. Bei einer Verbindung mit einem Erbgesunden werden diese ungünstigen Anlagen kaum in die Erscheinung treten. Dagegen besteht bei einer ehelichen Verbindung mit einem ähnlich veranlagten Menschen, wie es ja Verwandte sind, die Möglichkeit, dass krankhafte Anlage zur krankhaften Anlage stößt und nun bei den Kindern durchbricht. Daher muss man auch dann von einer ehelichen Verbindung zwischen nahen Verwandten unbedingt abraten, wenn sich eine erbliche Belastung bei ihnen in keiner Weise zeigt. Das Volk fasst aus der Erfahrung heraus die schlimmen Folgen solcher Ehen in die Worte, dass ihre Kinder früh sterben, verderben oder ohne Erben bleiben. Ein großer Teil der in Anstalten untergebrachten, unglücklichen, minderwertigen oder verblödeten Kinder stammt aus einer ehelichen Verbindung verwandter Menschen. Die Gefahr ist besonders groß, wenn die Großeltern auch schon verwandt waren.
Erziehung und Erbanlagen
Bisher hat man nicht beobachten können, dass sich das Ahnenerbe, die von den Eltern und ihren Vorfahren ererbten Anlagen, aufwerten ließ. Wohl können gute Erziehung und andere erzieherische Kräfte erbbedingte gute Anlagen besser zur Entfaltung bringen und die Erscheinungsformen erbbedingter unterwertiger Anlagen etwas zurückdrängen, wohl kann mangelhafte Erziehung und schlechter Einfluss die Entwicklung erbbedingter guter Anlagen hemmen und die ungünstigen fördern, aber solche erworbene Eigenschaften, gute oder schlechte, finden keinen Niederschlag in der Erbmasse. Nur ererbte Anlagen werden den Kindern weitergegeben.
Alkohol und andere Gifte
Freilich ist die Annahme wohlbegründet, dass Gifte, besonders Alkohol, verderblich auf die Keimdrüsen und damit auf die Erbmasse wirken. Die Ansichten der Ärzte gehen auseinander, ob ein Kind, im gelegentlichen Rausch gezeugt, notwendig minderwertig ist. Nach allgemeiner Ansicht aber wirkt der regelmäßige, reichliche, besonders aber übermäßige Genuss von Alkohol und anderen Giften verheerend auf die Nachkommenschaft. Es kann Anlageverderb eintreten. Fallsüchtige, verblödete und mit anderen Krankheiten behaftete Kinder sind die erschreckenden Folgen solcher Lebensweise.
Geschlechtskrankheiten und ihre Folgen
Einen noch viel unheilvolleren Einfluss auf die Nachkommenschaft können die Geschlechtskrankheiten haben, wenn es sich in diesem Falle auch nicht um Vererbung, sondern Ansteckung handelt,
„Ich meine jene unheimlichen Krankheiten, die zum Teil Verrätern gleich sich unter Liebe und Lust einschleichen, selbst die edelsten Organe, wie das Gehirn, nicht selten antasten, zersetzen und mit Qualen durchdringen, und auch die Werdestätte des Lebens in eine Totenstätte zu wandeln vermögen. Wie nie zuvor verwüsten die Erreger dieser Krankheiten unser armes Volk. Männer und Frauen, die die Treue verletzen, und junge Menschen in den Jahren der Reife, die Liebe und Lust suchen und — z. B. durch einen einzigen Kuss — das bitterste Lebensleid finden.“ (Muckermann a. a. O. S. 101.)
Dr. Paull (Halte deine Jugend rein! 6.—8. Tsd. S. 1 ff.) erzählt von einem Jugendfreunde, der einmal sich verfehlt hatte. Nach zehn Jahren traf er ihn wieder, krank an Leib und Seele. Er hatte seine junge, blühende und lebensfrohe Frau unglücklich gemacht, ein krankes, lebensuntaugliches Kind gezeugt. Seit Jahren war er krank, der Arzt hatte ihm gesagt, die Krankheit sei auf das Gehirn übergegangen. Da sein schleichendes Leiden sich einige Jahre nicht mehr bemerkbar gemacht hatte, glaubte er geheilt zu sein und heiratete. Dann sei die Krankheit wieder durchgebrochen. Hoffnung auf Besserung bestünde kaum. Zwei Monate später deckte ihn der grüne Rasen.
Derselbe Arzt erzählt einen anderen Fall. In einer Familie erblindeten kurz nach der Geburt drei Kinder. Durch Zufall erfuhr der Vater, dass diese Erblindung eine Folge der Sünde seiner Jugend (Gonorrhöe) war. Die furchtbare Erkenntnis erschütterte den Vater so, dass er, geistesgestört, sich das Leben nahm.
Solche und ähnliche Schicksale sind erschütternd, aber nicht selten. Ärzte und Seelsorger berichten sie zu Tausenden. Dass jene, die von solchen Krankheiten betroffen sind, sie zu verheimlichen suchen, ist verständlich; das ganze furchtbare Elend und Unglück entzieht sich deshalb meist der öffentlichen Kenntnis.
Die Ansteckungsgefahr dieser Krankheiten ist groß. Ein Kuss, die Berührung eines Gegenstandes, den ein befallener Mensch benutzt, können genügen, um die Krankheit zu übertragen. Die Verheerungen dieser Volksseuchen, der Syphilis sowohl als auch der Gonorrhöe, die wohl von manchen als harmlos hingestellt wird, sind nach Aussagen der Fachärzte grauenhaft. Nur zu oft dringen die Ansteckungskeime in die Werdestätten des Lebens ein und verwüsten sie so, dass aus ihnen kein Leben mehr hervorgehen kann. Bei Ansteckung mit Syphilis kommt oft das Kind mit Geschwüren bedeckt zur Welt; in anderen Fällen tritt oft das Gift erst nach Jahren hervor, und tief fressende Geschwüre verwüsten dann den Leib. Die Heilung aber dieser Krankheiten ist sehr langwierig. Nur die sofortige Behandlung nach der Erkrankung durch einen erfahrenen, gewissenhaften Arzt bietet einige Aussicht auf sicheren Erfolg. Ist das Gift aber tief in den Körper eingedrungen, so ist es schwer, wenn nicht unmöglich, es sicher wieder zu entfernen. Oft liegt es verborgen an irgendeiner Stelle, die sich der Beobachtung eines gewissenhaften Arztes entziehen kann. Nicht selten kommt es plötzlich wieder zum Vorschein, um dann um so verheerender zu wirken, da man keine Gefahr ahnt.
Verantwortung bei der Gattenwahl
Wenn der Landwirt das Land bestellt, sucht er den Mutterboden von allem Unkraut zu reinigen. Unkraut entzieht der aufkeimenden und wachsenden Saat die Nahrung. Nur das beste Saatgut vertraut er dem Mutterschoß der Erde an. — Sollten die Menschen bei der Ehe, in der es sich doch um Menschenleben und Menschenglück, um die eigenen Kinder, das Kostbarste, was es für sie auf Erden gibt, handelt, nicht wenigstens gleiche Sorgfalt anwenden? Keine Mühe, kein Opfer sollte zu groß sein, um alles fernzuhalten, was der Edelfrucht der Ehe, dem Kinde, Schaden oder Nachteil bringen könnte; es geht um die körperliche und seelische Gesundheit der Nachkommenschaft. Das muss Herzens- und Gewissenssache eines jeden edlen Menschen sein. Er darf seine Wahl bei der Verlobung nicht an erster Stelle nach persönlichen Wünschen und Vorteilen treffen. Das Wohl der Nachkommenschaft steht an erster Stelle. Erkennt er, dass eine Verbindung schwere Befürchtungen für die Nachkommenschaft mit sich bringen wird, ist es Gewissenspflicht, dieser Neigung zu entsagen und andere Vorteile zurückzustellen.
Es ist deshalb klug und sehr anzuraten — die Eltern sollten dafür sorgen — dass beide, die eine Ehe einzugehen gedenken, ein Ehetauglichkeitszeugnis austauschen, das, von einem erfahrenen Facharzt ausgestellt, ihnen die Gewissheit gibt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die beabsichtigte eheliche Verbindung vorliegen.
Gesundheit und Selbstbeherrschung
Wenn jemand daran denkt, einen eigenen Hausstand zu gründen, muss er darauf bedacht sein, seine Gesundheit zu kräftigen und zu erhalten. Alkohol und Nikotin, besonders leidenschaftliches Zigarettenrauchen, können nachweislich der Gesundheit schweren Schaden zufügen. Die Gefahr besteht, dass diese Rauschgifte das Ahnenerbe angreifen. Diese Tatsachen rufen das Verantwortlichkeitsgefühl auf und mahnen eindringlich, jedes Übermaß zu meiden. Wie könnte man es verantworten, Gesundheit und Glück der Nachkommenschaft leichtsinnig zu gefährden, weil man sich im Genuss kein Maß auferlegen will. Unmäßigkeit, die in Trunksucht ausartet, ist geradezu ein Verbrechen.
Jeder unerlaubte geschlechtliche Verkehr muss schon aus gesundheitlicher Verantwortung unterbleiben. Es ist ein unverzeihlicher Leichtsinn und eine unverantwortliche Gewissenlosigkeit, die eigene Gesundheit, die Gesundheit der Gattin und der Kinder einer Gefahr der Ansteckung auszusetzen und damit das ganze Familienleben zu gefährden. Niemand täusche sich: der Prozentsatz der von Geschlechtskrankheiten befallenen Menschen ist sehr hoch.
Weil aber, wie die Ärzte sagen, bis zu drei Viertel und noch mehr aller Ansteckungen in „angeheitertem“ Zustande erfolgten, ist auch aus diesem Grunde Mäßigkeit im Alkoholgenuss eine Gewissenspflicht. Der Alkohol weckt, wie einer der bedeutendsten Gelehrten des Seelenlebens sagt, die Lust; unmäßig genommen, beseitigt er alle seelischen Hemmungen und lähmt die Widerstandskraft.
Von großer Wichtigkeit ist es endlich, die Leidenschaft zu beherrschen und nicht allen ihren Wünschen nachzugeben. Nur persönliche Zucht und Selbstbeherrschung geben die Kraft, Versuchungen und sündhaften Gelegenheiten zu widerstehen, wenn Umstände irgendwelcher Art die Enthaltsamkeit in der Ehe verlangen.
Die werdende Mutter
An dieser Stelle sei der Hinweis eingefügt, dass es von großem Vorteil ist, wenn das ruhige Wachstum des Kindes im Mutterschoß in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Alles, was schädigend auf das Gemütsleben und damit auf den Gesundheitszustand einwirkt, sollte von der werdenden Mutter ferngehalten werden. Gerade in dieser Zeit, da sie gesegneten Zustandes ist, sollte das Familienleben von edler Liebe, zarter Rücksichtnahme und aufrichtiger Ehrfurcht getragen sein: uns ward ein Kind von Gott geschenkt.
Quelle: Im Dienst des Schöpfers – Hardy Schilgen S. J. – 1930