Wesen des Aberglaubens
Aberglaube ist die falsche Nachahmung der wahren Frömmigkeit. (Kz. Tr. 22) Der Abergläubische erwartet heilbringende Kraft nicht von den durch Christus eingesetzten Gnadenmitteln, sondern von der Anwendung willkürlich erdachter Dinge oder Umstände, die weder an sich, noch durch göttliche Anordnung irgendwelche Kraft haben. Gewisse Kräuter haben von Natur aus die Kraft, Schmerzen zu stillen und Krankheiten zu heilen. Wenn man aber von einem gewissen Zauberspruch Hilfe erwartet, so ist das Aberglaube. Das Weihwasser erwirbt uns den Schutz Gottes in Gefahren und Glück, und zwar nicht von Natur aus, sondern durch das Gebet der Kirche. Wer aber glaubt, ein Hufeisen oder ein vierblättriges Kleeblatt bringe ihm Glück, oder ein bestimmter Gebetszettel schütze ihn vor Dieben, vor dem Verbrennungs- oder Ertrinkungstode u. dgl., der ist abergläubisch.
Verbreitung des Aberglaubens
Der Aberglaube findet sich bei Heiden und bei religionslosen Christen.
Der Aberglaube ist heidnischen Ursprungs. So wurde z. B. bei den Römern von den Haruspices aus den Eingeweiden der Opfertiere der Wille der Götter erforscht. So manche religionslose Christen halten den Sonntag, das Hufeisen, das vierblättrige Kleeblatt, den Kaminfeger, den Strick von einem Gehenkten u. dgl. für glückbringend, dagegen den Freitag, die Zahl 13, ein altes Weib, eine über den Weg laufende Katze u. dgl. für unglückbringend. Solche Leute halten in ihrer Verblendung das h. Kreuzzeichen, das Tragen geweihter Gegenstände, überhaupt die Segnungen und Weihungen der Kirche für Aberglauben. Die Finsternis nennen sie Licht und das Licht heißen sie Finsternis. Unglaube (Freidenkerei) und Aberglaube gehen in der Regel Hand in Hand.
Ein Sprichwort lautet: „Wenn der Glaube zur Tür hinausgeht, steigt der Aberglaube zum Fenster herein.“
Es gibt Leute, die sagen, die Kirche befördere den Aberglauben. Das kann nur ein Tor sagen; denn gerade die Kirche bekämpft den Aberglauben. Man beachte nur, wie viel abergläubische Gebräuche mit Entstehung des Christentums verschwunden sind. Und wer darauf hinweist, daß viele abergläubische Gebetszettel (Himmelsbriefe u. dgl.) unter dem Volke verbreitet sind, der möge bedenken, daß diese von den Feinden der Kirche herausgegeben sind, um die Religion zu verhöhnen. Es ist töricht, zu behaupten, daß die Priester solche Sachen unter das Volk bringen, die eine Schmähung gegen die Religion enthalten.
Die Hexenprozesse
Der Aberglaube führte im Mittelalter zu den sogenannten Hexenprozessen.
Der 30 jährige Krieg, der im Jahre 1618 begann, brachte unsägliches Elend über Deutschland. In der Verzweiflung schrieb das Volk alles Elend gewissen Personen zu, die angeblich mit dem Teufel im Bunde stehen und verschiedenes Unglück, wie Krieg, Krankheiten, Feuersbrünste, Mißwachs, Wolkenbrüche u. dgl. veranlassen können. Man nannte solche Personen „Hexen“. Die weltlichen Obrigkeiten waren so töricht, allerorts „Inquisitoren“ (Untersucher) aufzustellen, die nach den Hexen fahnden sollten. War ihnen jemand gar zu fromm oder hatte er Feinde, so wurde er nur zu leicht der Hexerei angeklagt. Leugnete er vor dem Richter, so wurde er einer unmenschlichen Qual oder Tortur unterworfen, um ihm das Geständnis abzupressen. Der Gefolterte legte meistens ein Geständnis ab, um nur den Qualen zu entgehen. Bekannte er sich schuldig, so wurde er zum Feuertode verurteilt und sein Vermögen eingezogen. Meistens waren wohlhabende Frauen die unglücklichen Opfer dieses Aberglaubens.
Die Hexenprozesse kamen in katholischen, wie in protestantischen Städten vor. Im protestantischen Wolfenbüttel war ein förmlicher Wald von Pfählen zu sehen, woran Hexen verbrannt worden waren; man nannte ihn Hexenwald. Die letzte Hinrichtung einer vermeintlichen Hexe fand 1785 zu Glarus in der Schweiz statt.
Gegner des Hexenwahns
Die ersten Männer, die mit seltenem Freimute gegen diese unmenschliche Rohheit auftraten, waren der kathol. Priester Kornel Loos in Mainz († 1593), der Jesuit Adam Tanner († 1632) und besonders der Jesuit Friedrich von Spee († 1635 zu Trier), der als Priester über 200 der Hexerei wegen verurteilte weibliche Personen auf den Tod vorbereiten mußte. Er gab eine Schrift gegen das Hexenwesen heraus und sandte sie dem damaligen Kaiser Ferdinand und den Kurfürsten. Die Folge dieser Schrift war, daß zunächst der Kurfürst von Mainz in seinem Gebiete die Hexenprozesse verbot. Seinem Beispiele folgten die anderen Kurfürsten, aber erst später.
Hexenwahn und kirchliche Stellung
Daß in Deutschland der Hexenwahn aufkam, daran tragen viel Schuld Luther und seine Genossen, die soviel vom Teufel redeten und schrieben, daß man bald meinte, der Teufel müsse überall dahinter stecken. Die Gottesfurcht war gewichen und die Satansfurcht an ihre Stelle getreten.
Daß die kathol. Kirche mit Hexenprozessen nichts zu tun hatte, beweist genügend der Umstand, daß zu den Zeiten der Hexenverfolgungen keine „Hexe“ in Rom verbrannt wurde und dort überhaupt von dieser krankhaften Erscheinung der Zeit nichts zu bemerken war; daß (von 1258 bis 1526) 47 päpstliche Erlässe gegen das Zauber- und Hexenwesen verlautbart wurden (siehe Hausen, Hexenverfolgungen, Bonn 1901); daß im katholischen Katechismus des Kanisius aus jener Zeit keine Spur von Hexenwahn zu finden ist, wohl aber in den Schriften des Luther. Übrigens war Deutschland bis 1575 zu ⅘ protestantisch.
Quelle: Katholischer Volkskatechismus – Franz Spirago – 1927