Von den Pflichten der Eltern gegen ihre Kinder

  • Beitrags-Kategorie:Erziehung / Kinder
  • Lesedauer:10 min Lesezeit
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1.
Christliche Eltern sollen ihre Kinder vor allem betrachten als das kostbarste Geschenk und den größten Segen Gottes. Eine Kindesseele hat einen unendlichen Wert. Ihretwegen ist der Sohn Gottes selbst vom Himmel herabgestiegen und hat alles aufgeboten, dieselbe für sich zu besitzen für die ganze Ewigkeit.
Diese Kindesseele ist aber schon vorhanden, sobald die Gattin sich als Mutter fühlt. Demnach wäre es ein Mord oder doch fahrlässige Tötung, wenn man das keimende Leben vernichten wollte. Ebenso wäre es schwere Sünde und würden Eheleute den Fluch Gottes auf sich herabziehen, wenn sie ihm die Zahl der Kinder gewissermaßen vorschreiben würden durch anderweitige sündhafte Handlungen.
In der Standespredigt für Eheleute bei der Mission werden dieselben auch aufmerksam gemacht, dass es eine Sünde sowohl gegen die eheliche Liebe, wie auch gegen die eheliche Treue und nicht minder gegen die christliche Gerechtigkeit ist, wenn der eine oder ändere Eheteil sich vielfach weigert, seine Pflicht als Gatte oder Gattin zu erfüllen, nur um der Last der vielen Kinder auszuweichen. Deshalb sollen die Eheleute niemals über zu große Kinderlast sich beklagen, sondern Gott für jedes derselben aus ganzer Seele danken,
ihm dasselbe aufopfern und einzig darauf bedacht sein, es für den Himmel zu erziehen.

2.
Das Fundament einer christlichen Erziehung ist aber ein christliches Hauswesen, sowie das gute Beispiel
der Eltern. Soll ein Haus aber ein christliches sein, dann darf man nie etwas sehen oder hören, was gegen
die Religion, gegen die Ehrbarkeit oder gegen die Liebe des Nächsten ist. Verderblicher aber als die Pest
wären gefährliche Bücher, Schriften, sowie unanständige Bilder und Statuen. Gottes Odem durchwehe das ganze Haus. Das ist dann der Fall, wenn sein heiligster Name in erbaulicher Weise genannt wird; ist dann der Fall, wenn man gewissenhaft den Sonntag heilig hält; ist dann der Fall, wenn man den Heiland in die Familie aufnimmt durch fleißigen Empfang der heiligen Sakramente der Buße und des Altars. Dann werden
die Kinder ohne viele Mühe dieselben frommen Gesinnungen und Sitten der Eltern annehmen.
Weil aber am Segen Gottes alles gelegen ist, so müssen die Eltern täglich, besonders aber bei der heiligen Messe und bei ihrer heiligen Kommunion viel für ihre Kinder beten, damit Gott ihnen seine Gnade in reichem Maße mitteilen möge zu dem so wichtigen und schweren Amte der Kindererziehung.

3.
Diese christliche Erziehung muss aber schon in den frühesten Jahren beginnen. Jeden Morgen und Abend sollen die Eltern den Kindern ihren Segen erteilen und, sobald dieselben reden lernen, sie lehren,
die heiligen Namen Jesus und Maria auszusprechen. Wenn die Kinder scherzweise, auch ohne es zu verstehen, etwas Unanständiges oder Unrechtes reden oder tun, dürfen die Eltern nicht darüber lachen oder es gar gutheißen, sondern müssen die Kinder ermahnen, solches nicht wieder zu tun. Ebenso ist es von der größten Wichtigkeit, dass die Kinder nie etwas Ungebührliches sehen oder hören; denn was dieselben in frühester Kindheit gesehen oder gehört haben, bleibt ihnen oft bis ins Alter im Gedächtnis. Je mehr die Kinder heranwachsen, umso mehr sollen die Eltern dieselben anhalten zur pünktlichen Verrichtung des Morgen-, Abend- und Tischgebetes, zum Besuche der heiligen Messe und der christlichen Lehre. Es ist sehr zu empfehlen, das die Eltern ihre Kinder öfters über das befragen, was sie in Kirche und Schule gelernt haben. Ganz besonders sollen die Eltern ihren Kindern eine große Liebe einzupflanzen suchen zum göttlichen Kinderfreunde, Jesus Christus, und seiner heiligsten Mutter Maria, sowie auch zum heiligen Schutzengel.

4.
Die Kinder sind, weil noch unerfahren, nicht imstande, alle Gefahren zu fliehen, die bösen Neigungen ihres Herzens zu bekämpfen und sich selbst zu Überwinden. Daher müssen die Eltern eine große Wachsamkeit über ihre Kinder haben, damit dieselben nicht mit ungezogenen und verdorbenen Kindern umgehen, nicht von Dienstboten oder andern Arbeitern etwas Böses lernen. Ein religions- und sittenloser Knecht oder Geselle, eine leichtfertige Dienstmagd müssen daher, wenn sie auch in der Arbeit noch so tüchtig wären, so schnell wie möglich aus dem Hause entfernt werden. Eben sowenig dürfen Kinder zu lange oder gar bis in die Nacht hinein auf der Straße umherlaufen, wenn sie nicht verwildern und verderben sollen.

Die Eltern sind die vom lieben Gott bestellten sichtbaren Schutzengel ihrer Kinder. Als solche haben sie die unabweisbare Pflicht, mit ängstlicher Sorgfalt zu wachen über die Unschuld ihrer Kinder. Ein heilsames Misstrauen in dieser Hinsicht ist da fast immer am Platze. Nur wenn den Kleinen von frühester Jugend an eine zarte Schamhaftigkeit angewöhnt, und nur wenn alles meilenweit von ihnen ferne gehalten wird, was ihnen gefährlich werden könnte, nur dann werden diese zarten Himmelsblumen, diese eure Kinder, christliche Eltern, im spätern Leben den Wohlgeruch der Sittsamkeit bewahren. Sonst aber zieht ihr nur giftige Pilze groß. Dieses letztere gilt besonders, wenn Kinder reiferen Alters beisammen schlafen, noch mehr aber, wenn sie verschiedenen Geschlechtes sind. Eine bestimmte Altersgrenze ist schwer anzugeben. Je früher die Kinder voneinander getrennt sind, desto besser. Auch Raummangel entschuldigt nicht, eben sowenig die Ausflucht, die Kinder seien noch unverdorben. Nur dann habt ihr, christliche Eltern, Garantie, dass sie wirklich auch unverdorben bleiben, wenn ihr frühzeitig auf Trennung besteht; oder wollt ihr erst dann auf Trennung dringen, wenn die Kinder schon verdorben sind? Was oben gesagt wurde von Knecht und Magd, das gilt auch, wenn eure Kinder schon herangewachsen sind, und dann erst recht!

Alles, was überhaupt sündhaft ist, insbesondere Lügen, Fluchen, Schimpfen und Streiten, Ehrabschneiden, Naschen und stehlen, Verstöße gegen die heilige Reinigkeit müssen die Eltern an den Kindern ohne Nachsicht jedes mal und mit ernster Strenge, jedoch ohne Zorn und Leidenschaft und aus Liebe zu den Kindern strafen. Die Strafen müssen aber stets vernünftig, der Gesundheit des Kindes nicht nachteilig, dem Alter desselben und der Größe des Fehlers angemessen sein. Am besten ist es, zur Strafe einem Kinde dasjenige zu entziehen, wodurch es gefehlt hat. Dem unverträglichen Kinde verbiete man das Mitspielen, das träge Kind halte man an, seine Aufgabe zu machen, während die Geschwister sich erholen und spielen, dem naschhaften Kinde entziehe man bei der nächsten Mahlzeit etwas, was es gerne ist; dem lügenhaften Kinde glaube man nicht mehr aufs Wort, bis es Proben der Besserung abgelegt hat. Der Rute bediene man sich nur in besonders wichtigen Fällen und mit Mäßigung, niemals aber in Gegenwart anderer Kinder.
Ein wichtiger Punkt der Erziehung besteht darin, dass die Eltern frühzeitig den Eigenwillen der Kinder brechen und sich daher nie, auch nicht von ganz kleinen Kindern, durch Weinen etwas abtrotzen lassen, vielmehr sie zu einem aufrichtigen und pünktlichen Gehorsam gewöhnen. Im Übrigen sollen die Eltern gegen ihre Kinder liebreich und freundlich sein, sie nicht abstoßend behandelt, sondern sich viel mit ihnen abgeben, ihnen auch dann und wann unschuldige Freuden bereiten. Es ist auch ganz verkehrt, wenn Eltern: ihre Kinder wegen bloßer Ungeschicklichkeit, wenn sie z. B. ohne Absicht etwas zerbrochen haben, hart strafen. Sie sollen ferner dieselben vor Eitelkeit und Frechheit bewahren, zur Demut und Bescheidenheit aber durch Wort und Beispiel anleiten. Eltern, die mit ihren Kindern in deren Gegenwart prahlen, sie vor andern Leuten loben, sie herausputzen und sich zeigen lassen oder gar in ihrer Unarten ihnen recht geben und beistehen, sind blinde, törichte Eltern und verderben ihre Kinder bis in den tiefsten Grund.

5.
Je mehr die Kinder heranwachsen, umso mehr muss die Sorgfalt der Eltern zunehmen. Dann müssen die Eltern dieselben zu zweckmäßiger Arbeit anweisen, sie mit sich zur Kirche nehmen, zum Besuche der Christenlehre und zum öfteren Empfange der heiligen Sakramente anhalten; ihnen aufs strengste die Teilnahme an gefährlichen Gesellschaften, sowie den frühzeitigen Besuch von Wirtshäusern und Tanzbelustigungen verwehren. Das Kinderherz ist in der Jugend weich wie Wachs. Die Eltern haben es in der Gewalt, in dem kleinen Herzchen des Kindes die Saiten aufzuziehen und ihnen den Ton zu geben, den sie wollen. Darum ist es auch so wichtig und von der größten Bedeutung, dass den lieben Kleinen von Vater und Mutter die Abscheulichkeit der Sünde, besonders der Todsünde, recht tief eingeprägt wird, ebenso die Strafe der Hölle, wie aber auch anderseits die Schönheit des Himmels, die Notwendigkeit der Tugend und Frömmigkeit. Mit der heiligen Blanka, der Mutter des heiligen Ludwig, sollen sie zu jedem ihrer Kinder sprechen:

„Mein Kind, fürchte Gott und diene ihm; lieber wollte ich dich tot,
als in einer Todsünde erblicken.“

Müssen die Kinder in einen fremden Dienst oder in die Lehre, dann müssen die Eltern strenge darauf sehen, dass sie dieselben nur bei wahrhaft christlichen Leuten unterbringen, wo sie auch den Sonntag heiligen, die heiligen Sakramente empfangen können, und wo sie bewahrt bleiben vor böser Gesellschaft
und vor Verführung.

6.
Auch über die bereits erwachsenen Kinder dauert die Gewalt und die Pflicht der Eltern fort.
Darum dürfen diese sich ja nicht von ihren erwachsenen Kindern täuschen lassen, sondern müssen ihr
Tun und Lassen und namentlich ihren Umgang sorgsam überwachen. Leichtfertige Bekanntschaften dürfen sie durchaus nicht dulden; denn dadurch werden die Kinder nicht versorgt, sondern um Ehre und Tugend gebracht. Einer guten Versorgung aber oder einer rechtmäßigen Berufswahl dürfen die Eltern sich nicht aus Eigennutz oder Eigensinn widersetzen, sondern sie sind vielmehr verpflichtet, das wahre Glück ihrer Kinder in jeder Weise zu befördern. Wenn sie etwas Unrechtes wahrnehmen, sollen und müssen sie ihr Kind
mit guten und ernsten Worten, ja wenn nötig mit der größten Strenge zurechtweisen.
Wehe den Eltern, die sich vor ihren Kindern fürchten und denselben weichlich nachgeben.
Gott wird einstens die Seele der Kinder von den Händen schwacher, leichtsinniger und nachlässiger Eltern zurückfordern. Wehe ihnen, wenn die Kinder durch ihre Schuld zugrunde gegangen sind!

Quelle: „Andenken an die hl. Mission für christl. Eheleute“ – 1905 – P. Petrus

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