Katholische Leitsätze und Weisungen zu verschiedenen, modernen Sittlichkeitsfragen

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1. Wie die Seele, so ist auch der Leib von Gott geschaffen. Der Leib des Christen ist durch die Sakramente geheiligt, ein Tempel des Heiligen Geistes. Darum ist der Leib des Christen heilig zu halten. Eine gesunde Körperpflege ist nicht nur mit den Lehren des Christentums vereinbar, sondern geradezu geboten. Aber höher als der Leib steht die Seele. „Körperkultur“ darf daher nie zum Körperkult und so zum Schaden für die Seelenkultur werden.

2. Im Menschen sollte nach Gottes Anordnung Harmonie zwischen Leib und Seele bestehen. Die Erbsünde hat diese Harmonie zerstört. Es schlummert im Menschen eine Neigung zur bösen Lust, die die durch Sittengesetz und Gewissen gezogenen Schranken als lästige Fesseln zu durchbrechen strebt. Aufgabe des Menschen ist es, in lebenslänglichem sittlichem Kampfe, wie ihn der heilige Paulus so ergreifend schildert, mit Hilfe der göttlichen Gnade über diese Neigung Herr zu werden und jene Harmonie wieder zu erstreben. Das ist fundamentale Lehre des Christentums.

3. Alle modernen Bestrebungen, die offen oder versteckt sich auf den Standpunkt stellen, diese Harmonie sei bereits von Haus aus im Menschen vorhanden, leugnen die Erbsünde, sind also mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar. Heidentum und Christentum stehen sich hier in ihren Anschauungen über das Verhältnis von Leib und Seele unversöhnlich gegenüber. Perioden einseitiger „Körperkultur“ in der Geschichte tragen sämtlich das Brandmal tiefer sittlicher Entartung.

4. Infolge des zerstörten Einklanges von Leib und Seele sucht der Leib mit sinnlichen Trieben die Herrschaft über die Seele zu erringen. Daher sündigt der Mensch, wenn er sich oder andere ohne Not der Gefahr aussetzt, in diesem Kampf eine Niederlage der Seele zu erleiden. Solche seelische Gefährdung ist bei der gegenwärtig um sich greifenden heidnischen Überschätzung des Körpers in weitestem Maße gegeben.

5. Schamhaftigkeit und Sittsamkeit sind von Gott als Schutzmauern um die Keuschheit gelegt. Daher versündigt sich, wer unter dem Deckmantel der „Körperkultur“ oder der Literatur oder der Kunst diese Schutzmauern untergräbt und einreißt. Es ist alles zu verwerfen, was nur unter Verletzung von Schamhaftigkeit und Sittsamkeit möglich ist.

6. Dieser Grundsatz gilt ganz allgemein für alle Menschen. Er hat aber besondere Bedeutung für die Jugend, in deren Seele sogar vorübergehende, die Schamhaftigkeit und Sittsamkeit verletzende Eindrücke in ihren Nachwirkungen oft verhängnisvoll werden. Eltern und Lehrer, vor allem auch Turnlehrer und Turnlehrerinnen, sowie Leiter von Jugendvereinigungen und deren Turn- und Sportabteilungen müssen sich der schweren Verantwortung vor Gott, die die Behütung von Schamhaftigkeit und Sittsamkeit ihnen auferlegt, in einer Zeit sittlichen Verfalls wie heute besonders bewusst sein.

7. Auch die vom Christentum gewollte „Körperpflege“ erstrebt den gesunden, starken, geschickten und schönen Körper, aber im Rahmen der Gesamterziehung und in Unterordnung des Körperlichen unter das Seelische. Die hierdurch gezogenen Grenzen liegen da, wo die Gefahrenzone für Gesundheit, Schamhaftigkeit und Sittlichkeit wie für die Charakterbildung anfängt.


8. Daraus ergeben sich unter anderem folgende praktische Regeln, die von jedem Katholiken gewissenhaft befolgt werden müssen:

1. Das Turnen muss nach Geschlechtern getrennt geschehen, und der Turnunterricht muss von Lehrkräften des gleichen Geschlechtes wie die Turnenden erteilt werden. Die Turnkleidung darf das Schamgefühl nicht verletzen. Badeanzug beim Turnunterricht ist für Knaben wie für Mädchen nicht zu dulden. Nacktübungen jeglicher Art sind zu verwerfen. – Für die Mädchen ist jede Turnkleidung abzulehnen, die die Körperformen aufdringlich betont oder sonst für weibliche Eigenart unangemessen ist. Mädchenturnen soll nur in Hallen oder auf Plätzen veranstaltet werden, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Sofern dies nicht möglich ist oder wenn eigene Turnkleidung nicht beschafft werden kann, muss man sich auf turnerische Übungen beschränken, die im gewöhnlichen Kleid ausführbar sind. – Schauturnen und Wettkämpfe der Mädchen und Frauen sind abzulehnen; sie wecken zumeist ganz unweibliche Art. Diese Ablehnung gilt auch für Veranstaltungen innerhalb von Vereinen.

2. Dieselben praktischen Gesichtspunkte gelten in erhöhtem Maße für Baden und Schwimmen. Die Geschlechter sind zu trennen. Das seitens der Schule angeordnete Baden ganzer Schulklassen darf nur von Personen gleichen Geschlechtes beaufsichtigt werden. Schauschwimmen von Mädchen und Frauen ist abzulehnen. – Bei Strandbädern (an See oder Fluss) ist vollständige Trennung der Geschlechter zu fordern und auf getrennte Aus- und Ankleideräume, zu deren Einrichtung die Ortsbehörden anzuhalten sind, sowie auf anständige Badekleidung und auf beständige Aufsicht zu dringen. – dasselbe ist zu verlangen bei den immer mehr aufkommenden Freilicht-Luftbädern, und zwar sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder.

3. Bei den von der Schule angeordneten ärztlichen Untersuchungen der Schulkinder muss die Schamhaftigkeit, namentlich der Mädchen, aufs peinlichste geschont werden. Die Schulverwaltung hat für die erforderlichen Einrichtungen zu sorgen, auch für die nötige Aufsicht durch Lehrer oder Lehrerinnen, je nachdem Knaben oder Mädchen untersucht werden.

4. Auch der Sport muss sich den gezeichneten Grundsätzen einfügen. Er darf daher nicht einseitig Höchstleistungen erstreben und muss alles vermeiden, wodurch Gesundheit, christliche Sitte und Charakter gefährdet werden. Die Erfüllung der religiösen Pflichten, namentlich der Besuch des Sonntagsgottesdienstes, muss unter allen Umständen sichergestellt sein. Vor dem gemeinsamen Wandern von Jungen und Mädchen wird eindringlich gewarnt.

5. Zu einer besonderen Gefahr werden heute für viele Kreise die sogenannten rhythmischen Schulen. Ein großer Teil derselben geht in den Grundsätzen auf pantheistische, materialistische oder rein ästhetisierende Ideen zurück. Vielfach sieht man in der Rhythmik das Allheilmittel der Erziehung oder leistet theoretisch oder praktisch der Nacktkultur und der Abstumpfung des Schamgefühls Vorschub. – Da solche Schulen dem christlichen Sittengesetz zuwider sind, müssen sie abgelehnt werden, und Katholiken dürfen in sie nicht eintreten. Mit dieser Ablehnung soll die Verwendung einzelner einwandfreier rhythmischer Übungen beim Turnen nicht getroffen werden.

6. Die katholischen Kreise müssen bei der Pflege der Geselligkeit und Gastlichkeit zur alten Einfachheit und Sittsamkeit zurückkehren. Ausschweifungen und Schlemmereien jeglicher Art sind mit katholischer Auffassung unvereinbar. Moderne Tänze, die – fast alle von übelster Herkunft – die Sittsamkeit und Schamhaftigkeit bedrohen, dürfen unter keinen Umständen, auch nicht in angeblich verfeinerter Form, länger geduldet werden.

7. In der Bekämpfung der modernen Schmutzliteratur, die auf Verhöhnung der christlichen Moral, auf die Entwürdigung der Frau und auf die Verführung der Jugend direkt oder indirekt hinwirkt, müssen durchgreifende gesetzliche Maßnahmen in zähester Geltendmachung der richtigen sittlichen Grundsätze erstrebt werden. Dasselbe gilt von sittlich anstößigen Darbietungen in Kino und Theater, die überhaupt durchgreifendster Reform bedürftig sind. Es muss Grundsatz des katholischen Volkes werden, in Buchhandlungen und Kiosken, die solchen Schmutz öffentlich feilbieten, niemals zu kaufen. Es ist Pflicht der katholischen Buch- und Schreibwarenhändler, sich durch kein geschäftliches Interesse bewegen zu lassen, derartige Literatur zu führen oder gar zu empfehlen.

8. So wenig die katholische Moral gegen eine zweckmäßige und geschmackvolle Kleidung oder selbst auch gegen den Wechsel der Mode an sich einzuwenden hat, ebenso entschieden und bedingungslos muss sie die gegenwärtig herrschenden Modeunsitten mit ihrer tendenziösen Entblößung oder Herausstellung des Körpers, weil sie letzten Endes einer zynischen heidnischen Lebensauffassung ihren Ursprung verdanken und auf Reizung geschlechtlicher Sinnlichkeit berechnet sind, verwerfen und mit Abscheu ablehnen. Die gebildete katholische Frau muss sich hier der Verantwortung bewusst sein, die auch sie dem Volke gegenüber als Hüterin reiner Sitte hat. Die Eltern, vor allem die Mütter, sind verantwortlich für die Kleidung ihrer Töchter. Dass Frauen und Mädchen im Heiligtum des Gotteshauses oder gar am Tische des Herrn sich anders als in durchaus ernster und ehrbarer Kleidung einzufinden wagen, muss in Zukunft ausgeschlossen sein, schon durch das Beispiel und die Stellungnahme der katholischen Frauenwelt selber. Aufgabe des katholischen Volksteils ist es, nicht nur die schlechte Mode zu bekämpfen, sondern sich nachdrücklich um die Schaffung und Einführung einer gediegenen und schönen Frauenkleidung zu bemühen.

9. In der ernstesten Weise werden die Eltern aufgerufen, dem eingerissenen, unverantwortlichen Leichtsinn, die heranwachsenden Töchter und Söhne bei Geselligkeiten, besonders bei Tanzkursen oder bei sich anbahnenden Bekanntschaften, unbeaufsichtigt zu lassen, in keiner Weise mitzumachen, sondern gemäß alter, ernster, christlicher Sitte ihre Elternpflicht zu tun.
10. Die katholischen Mitglieder der Volksvertretungen, besonders auch der kommunalen, müssen mit Energie und Ausdauer darauf hinwirken, dass Staat und Gemeinden gegen einen schmachvollen Niedergang des Volkes, der sich in dessen Entsittlichung drohend ankündigt, umfassendere und ernstere Maßnahmen treffen. Von den Zentral-, Bezirks- und Ortsbehörden erwarten wir Verständnis und Unterstützung für unsere dem wahren Volkswohle dienenden Grundsätze und Forderungen.

11. Insbesondere muss sich die katholische Presse der großen Verantwortung bewusst werden, die sie in Vertretung und Durchführung unserer katholischen Grundsätze und Forderungen hat. Sie muss diese Richtlinien als maßgebend sowohl im Text als im Anzeigenteil und besonders auch bei der Auswahl von Illustrationen befolgen.

Im Januar 1925

Die deutschen Bischöfe
der Fuldaer Bischofskonferenz.

Quelle: „Um die Reinheit der Jugend“ – Hardy Schilgen – 1930

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