Ein Stand der Keuschheit ist die Ehe, weil christliche Eheleute sich von allem unerlaubten Geschlechtsgenuss enthalten. Höher steht die Keuschheit der Verwitweten, wenn sie nach dem Tode des Gatten freiwillig auf erlaubte Befriedigung (in einer zweiten Ehe) verzichten. Den höchsten Rang hat die Keuschheit des jungfräulichen Christen, weil er lebenslänglich auf den Geschlechtsgenuss gänzlich verzichtet; … Jungfräulichkeit Teil 2 von 3 weiterlesen
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