Die Vergebung der lässlichen Sünde außerhalb der Beichte Teil 2 von 3

An erster Stelle unter allen Mitteln zur Tilgung der lässlichen Sünde steht der Akt der vollkommenen Liebe. Nach dem heiligen Thomas (De malo, qu. 7, art. 11, in corp. art.) ist die „Innigkeit der Gottesliebe“ überhaupt das eigentlichste Sühnungsmittel der lässlichen Sünde. Nach ihm sind innige Gottesliebe und lässliche Sünde direkte Gegensätze. Wo die lässliche Sünde in eine Seele tritt, da mindert sich die Glut der Liebe; wo aber die Liebe wächst, da weicht und schwindet die Sünde. Die lässliche Sünde ist wie eine Fessel der Liebe; regt sich die Liebe in kraftvollem Impuls, so reißt jene Fessel. Ist aber die Fessel gefallen und glüht die Liebe wieder im ersten Eifer, dann ist für Gott kein Grund mehr vorhanden, der Schuld der lässlichen Sünde noch weiter zu gedenken, Nach dem heiligen Thomas muss daher als Sühnungsmittel für lässliche Sünden gelten alles was auf irgend einem Wege, sei es von innen oder von außen, auf natürliche oder übernatürliche Weise, durch Erleuchtung des Verstandes oder durch Anregung des Herzens die Liebe Gottes zu neuen Akten erweckt. (Thom. l. ce. qu. 12, in corp. art.)

Wie viele Dinge gibt es aber nicht, die einen gläubigen Sinn und ein eifriges Gemüt zu Akten der Gottesliebe entflammen können! In Betrachtung und Gebet, beim Empfang der Sakramente und beim Gebrauch der Sakramentalien, durch die innen wirkende Gnade und das von außen kommende Wort der Erbauung erneuert sich die Liebe. Durch all diese Mittel wird uns daher auch Vergebung unserer lässlichen Sünden zuteil. Je kraftvoller der Akt der Liebe Gottes ist, desto größer ist die Zahl der Fehler, die er nachlässt; es gilt als allgemeiner Grundsatz: in dem Grade tilgt der Akt der vollkommenen Liebe die vorhandenen lässlichen Sünden, als er in der Seele jede frei gewollte Anhänglichkeit an dieselben ausschließt. Ist der Akt der Liebe innig genug, um jegliche Anhänglichkeit an eine Sünde auszuschließen, so löscht er auch jegliche Schuld aus. Welch hohe Meinung der größte der Theologen, der hl. Thomas v. Aquin, von der reinigenden Kraft eines einzigen Liebesaktes hatte, zeigt sein Ausspruch: Es ist unwahrscheinlich, dass ein Mensch, der sich in der Liebe Gottes befindet und sein Ende herannahen fühlt, sich nicht mit einem Akt der Liebe Gottes zu Gott hin und gegen alle seine Sünden, auch die lässlichen, wendet; und das genügt zur Nachlassung aller seiner lässlichen Sünden, was die Schuld angeht und vielleicht auch was die Strafe angeht, wenn die Liebe innig ist.“ (l. c. qu. 7. art. 11.)

Diese Lehre ist auch menschlich gesprochen sehr verständlich. Ein Kind war nur in geringen Sachen den Eltern ungehorsam und es wendet sich ihnen nun wieder mit erneuter Liebe und Folgsamkeit zu. Werden die Eltern da noch lange der kleinen Fehler desselben gedenken? Werden sie gar verlangen, dass es erst förmlich Abbitte leiste? Gewiss nicht. Wir sind Kinder Gottes und Gott ist voll der Vatergüte zu uns. Aber wir sind Kinder, die immer wieder Fehler begehen. Wird uns nun Gott unsere kleinen, bis zu einem gewissen Grade unvermeidlichen Schwächen nachtragen, wenn wir mit erneutem Eifer und erneuter Liebe wieder zu ihm hintreten? Sicher nicht; denn seine Vatergüte ist unendlich größer als die zarteste Elternliebe. Die lässlichen Sünden schwinden also, sobald die Glut der Liebe in einem Herzen neu aufflammt: dies Aufflammen der Gottesliebe braucht sich nicht in einem förmlichen Akte zu äußern sie kann sich in jedem guten Werke, das aus Liebe geschieht, kundgeben. Am kraftvollsten wirkt der Akt der Liebe verbunden mit dem Werke der Liebe.

Denjenigen, die im Stande der Gnade sind, kann es nicht schwerfallen, einen Akt der vollkommenen Liebe zu erwecken; denn nach den Worten der Heiligen Schrift ist. Die Liebe Gottes in ihrem Herzen ausgegossen durch den ihrer Seele innewohnenden Heiligen Geist. So naturgemäß der lebendigen Brust das Atmen, so leicht ist ihnen die Erweckung eines Aktes der vollkommenen Liebe. Sie müssen sich nur immer wieder darin üben.

Auf der gleichen Stufe, wie der Akt der vollkommenen Liebe, steht der Akt der vollkommenen Reue. Die vollkommene Reue, die Liebesreue, deren Beweggrund einzig Gott, das schönste und liebenswürdigste Gut ist, ist ja nichts anders als vollkommene Gottesliebe, die sich schmerzbewegt wider die begangene Sünde wendet. Sie ist bekanntlich machtvoll genug, um in einem Augenblicke aus dem größten Verbrecher einen Gerechten zu machen, um wie viel mehr wird sie hinreichen, den Alltagsstaub der lässlichen Sünden von unserer Seele zu wi-schen. Der Akt der vollkommenen Reue tilgt alle Todsünden, weil er seinem Wesen nach alle Todsünden ausschließt. Seine Wirksamkeit hinsichtlich der lässlichen Sünden ist nicht die gleiche. Er tilgt zunächst alle lässlichen Sünden, auf die er sich unmittelbar bezieht, das heißt, die der Seele um der Liebe Gottes willen leid tun. Er tilgt sogar, wenn seine innere Kraft groß genug ist, um jede Anhänglichkeit an irgend eine lässliche Sünde auszuschließen, sämtliche in der Seele vorhandenen lässlichen Sünden überhaupt. Ist er aber nur so tief, dass die Seele einen wahren Abscheu vor den größeren Fehlern, nicht aber vor den kleineren empfindet, so sind nur die größeren nachgelassen. Ähnliches gilt, wenn der Akt der vollkommenen Reue aus einem Beweggrunde entsprungen ist, der sich nur auf gewisse Gattungen von Fehlern bezieht. Verabscheue ich die Lüge aus dem besonderen Grunde, weil Gott, der ewigen Wahrheit, die Lüge missfällt, so werden eben nur die Sünden der Unwahrheit nachgelassen. Bereue ich die Fehler gegen die Nächstenliebe aus der besonderen Erwägung heraus, dass dem Heiland die Nächstenliebe als sein Gebot besonders am Herzen liegt, so sind nicht notwendigerweise auch die andern lässlichen Sünden mit nachgelassen.

Die meisten Theologen lehren, dass auch die unvollkommene Reue genügt, um die lässliche Sünde zu tilgen. Denn sie enthält eine Abwendung der Seele von dem Unrecht, das sie begangen und eine erneute Hinwendung zu Gott, verbunden mit der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Bitte um Vergebung. Obgleich die Seele zu diesem Schritt mehr durch die Sorge um das eigene Heil als durch die Liebe zu Gott bewogen wird, so findet sie doch, da sie sich von der Sünde losgesagt hat, Gnade und Verzeihung.
Unsere lässlichen Sünden werden ferner getilgt durch alle Bußwerke, die wir in der Absicht, Vergebung zu erlangen, verrichten oder Gott aufopfern. Denn ihnen liegt ja ein Akt oder eine Gesinnung der vollkommenen oder unvollkommenen Reue zugrunde. Sie sind die virtuelle Buße, von der oben die Rede war. Bußwerke dieser Art sind: Fasten, starkmütiges Ertragen der von Gott geschickten Leiden kleine Abtötungen der Sinne, treue, aufopferungsvolle Pflichterfüllung usw.

Auch durch Tugendwerke, die keinen Bußcharakter an sich tragen, die aber in Sühneabsicht Gott dargebracht werden, erlangt man Verzeihung der lässlichen Sünde. Sind diese Tugendwerke verbunden mit einem starken Affekt der Gottesliebe, so ist die Sühneabsicht noch nicht einmal notwendig. Hier sind zu nennen: die Werke der geistigen und leiblichen Barmherzigkeit, insbesondere das Almosen in jeder Form. Wer wüsste nicht, wie oft die Heilige Schrift die sündentilgende Kraft des Almosens rühmt? Und gewiss bezieht sich diese Kraft zu zuallererst auf die lässlichen Sünden.
Versöhnende und läuternde Kraft besitzt auch das Gebet um Vergebung der Sünden. Der Herr selber hat in das Vaterunser die Bitte um Sündenvergebung eingeflochten. Dabei hat er ganz gewiss zuerst die täglichen Fehler der Gerechten im Auge gehabt. Kommt nun diese und jede ähnliche Bitte aus einem Herzen, das die freiwillige Anhänglichkeit an die begangenen Sünden zuvor abgestreift hat, so findet sie bei Gott ganz sicher Erhörung. Sehr schön sagt über diesen Punkt der heilige Cyprian (Vom Gebet des Herrn, 22): „Der Apostel Johannes hat in seinem Briefe zwei Wahrheiten ausgesprochen, nämlich dass wir um Vergebung der Sünden bitten müssen und dass wir Vergebung erlangen, wenn wir darum bitten. Deshalb hat er den Herrn treu genannt, weil derjenige, der uns beten geheißen hat und für unsere Schulden und Sünden Vergebung verspricht, der Bitte die Verzeihung alsbald folgen lassen wird“. Sehr bestimmt spricht der heilige Augustinus: Wenn der öffentlichen Büßer Vergehen leichte Sünden wären, so genügte zu deren Tilgung das tägliche Gebet.“ Die Kirche macht von diesem Mittel ausgiebig Gebrauch. Durchdrungen von der Heiligkeit Gottes tritt sie niemals betend oder bittend vor sein heiligstes Angesicht, ohne zuvor um Vergebung der Sünden ihrer Glieder gefleht zu haben. Das heilige Messopfer wird eröffnet durch das Confiteor; ebenso jede Ausspendung einer heiligen Kommunion; in die Rezitation des Breviers wird die Bitte um Nachlassung der Sünden wiederholt und in verschiedenen Formen eingeflochten. So sollten auch wir uns niemals zu einer Betrachtung, zu einem längeren Gebet, zum Empfang eines Sakramentes anschicken, ohne den lieben Gott um Verzeihung unserer Sünden gebeten zu haben, damit er in Gnade unsere Andacht aufnehme.

„Vergebet und man wird euch wieder vergeben“; mit diesen Worten hat uns der Heiland selber eine andere reiche Quelle der Erbarmungen Gottes erschlossen. Wenn der heilige Augustinus seine Gläubigen ermahnt, vor der heiligen Kommunion ihre Seele von den kleinen Sünden zu reinigen, so sagt er ihnen nur dies eine: „Vergesst nicht, dass ihr vorher betet: Vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern. Wenn du verzeihst, wird dir verziehen werden.“ (Tract. 26 in Joh.)

Auch der andächtige Gebrauch der Sakramentalien bewirkt die Nachlassung der Sünden. Als Beispiel, wie das geschieht, diene das Weihwasser. Bei der Weihe des Wassers spricht die Kirche die Bitte aus, dasselbe möge allen, die es gebrauchen, zum Heile des Leibes und der Seele gereichen. Da nun das Gebet der Kirche, soweit es sich auf die Seelen bezieht, immer erhört wird, so müssen wir annehmen, dass bei andächtigem Gebrauch des geweihten Wassers die Seele durch die Gnade Gottes innerlich angeregt wird zu Akten der Liebe und der Reue. Auf diese Akte der Liebe und der Reue hin erfolgt dann die Vergebung der Sünden.

 

Fortsetzung folgt…

Quelle: „Die Devotionsbeichte“ von P. Phillip Scharsch Obl. M. J. – 1922


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