Der Elternsegen – Teil 3 von 3 – Die Erteilung des Elternsegens

  • Beitrags-Kategorie:Erziehung / Kinder
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In dieser Hinsicht seien ganz kurz zwei Fragen beantwortet:

1. Wie soll der Elternsegen erteilt werden?
Wir unterscheiden. Die noch unmündigen Kinder sollen jedes Mal gesegnet werden, so oft sie zur Ruhe
gelegt werden. Die Mutter zeichnet ihnen einfach mit frommem Sinn das Kreuzzeichen auf die Stirne,
später, solange die Kinder in die Volksschule gehen, sollen sie insgesamt täglich früh und abends vor den Eltern andächtig hinknien oder so wenigstens in ehrerbietiger Haltung hinstellen; alsdann legen ihnen
die Eltern die rechte Hand aufs Haupt und sprechen: Gott segne dich, mein Kind“; hierauf zeichnen sie
ihnen mit dem Daumen der rechten Hand das hl. Kreuzzeichen auf die Stirne und sprechen dabei:
„Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes“; das Kind antwortet: „Amen“,
und dankt mit den Worten: „Vergelt’s Gott“.

Manche Eltern besprengen beim Segnen die Kinder mit Weihwasser, was nur zu billigen ist.
Das hl. Kreuz kann auch stillschweigend dem Kind auf die Stirne gezeichnet werden.
Die Eltern sollen ja nicht vergessen, auch die abwesenden Kinder, die sich außer dem Haus, im Dienst,
in der Stadt, in der Kaserne, jenseits des Meeres, oder im Fegfeuer befinden, mit dem hl. Kreuzzeichen und dem Weihwasser zu segnen, denn „der Elternsegen geht über Berg und Tal und findet die Kinder überall,
wo sie sind; ja, er holt sie aus dem Meeresgrund des Verderbens, in den sie durch Sünden
und Laster gestürzt sein mögen.“

Endlich sollen sich die Eltern bei jedem Brief, den sie ihren Kindern schreiben, ihrer Segensgewalt
bewusst sein und unter jeden Brief die Worte „es grüßt dich“ noch hinzusetzen:
„Es segnet dich dein Vater, deine Mutter.“

Eine brave Beamtenfrau, die Mutter vieler Kinder, hatte die schöne Gewohnheit, jedem ihrer Kinder das Kreuzzeichen auf die Stirne zu machen, wenn es das Haus verließ. Die Kinder waren daran so gewöhnt, dass sie nicht in die Kirche oder Schule oder zum Spaziergang oder zu
einer Unterhaltung gingen, ohne sich zuvor von der Mutter bekreuzen zu lassen. Die Mutter
selbst erzählte manchmal mit glücklichem Lächeln, dass sogar die heranwachsenden Söhne vor ihrem Gang zur Universität dieses alte Recht beanspruchten. „Da stand ich einmal“, so erzählte sie, „in der Küche mit Teigmachen oder Brotbacken beschäftigt, als der älteste, ein nachmaliger Professor, hereinstürzte: „Mutter, wo steckst du? Ich habe das ganze Haus nach dir durchsucht.“
– „Ungeschickter Mensch, du weißt doch, dass ich in der Küche zu tun habe. Wer soll denn den Vater und die zehn Kinder füttern, wenn ich nicht koche? Aber was willst du denn von mir?“ Mein Kreuzchen, Mutter.“ „Geh doch, ich habe die Hände voll Mehl.“ „Das tut nichts.
Bitte schön, Mutter, gib mir das Kreuz, ich habe um acht Uhr Kolleg und muss fort.“
Und demütig neigte der hochgewachsene Jüngling das dunkellockige Haupt zur kleinen Frau nieder, empfing auf der Stirne den erbetenen Segen und eilte dann zufrieden seines Weges fort (Der christliche Kinderfreund, 1906, S. 81).

2. Wann soll der Elternsegen erteilt werden?
Er soll vor dem Morgen- und nach dem Abendgebet, oder wenigstens nach dem Abendgebet erteilt werden, damit jeder Tag für das Kind gut eingeweiht und gut geschlossen werde.
Außer der täglichen Segnung sollen die Eltern ihre Kinder noch segnen:

Vor jeder hl. Beichte. Es ist ganz geziemend, dass die Kinder Verzeihung und Segen der Eltern erhalten, bevor sie vom Priester die Verzeihung Gottes erbitten.

Am Tag der Ersten hl. Kommunion. Was ist natürlicher, als dass die Kinder am schönsten Tag
ihres Lebens, wo sie das erste Mal die Quelle alles Segens im heiligsten Sakrament empfangen,
auch von ihren Eltern gesegnet werden?

Am Hochzeitstag der Kinder. Sind die Kinder im Begriff, das hl. Sakrament der Ehe und den Brautsegen
zu empfangen, so ist es wiederum nur schicklich, dass sie sich für den neuen Stand auch
den Elternsegen erbitten.

Vor dem Eintritt ins Kloster. Will sich ein Kind dem Herrn im Kloster weihen, so sollen die Eltern
es segnen. Dieser Segen ist von ihrer Seite gleichsam die feierliche und freudige Bestätigung, dass sie
ihr Kind bereitwilligst dem Dienst Gottes weihen.

Der Liebfrauendichter P. Gaudenz Koch Ord. Cap. besingt gar lieblich, wie er noch als Ordenspriester
um den Segen seiner Mutter gebeten, und in welch ergreifender Stimmung lieb Mütterchen ihn,
den priesterlichen Sohn, zum letzten Mal gesegnet hat:

„Im Sommer war’s vor einem Jahre,
Da kniet‘ ich bange vor dir nieder:
Gib mir den heil’gen Segen wieder,
Eh ich in fremde Gaue fahre!

Da hob dein Auge sich nach oben,
Ich kann den Anblick nie vergessen:
Es war ein Lieben unermessen,
Was sich in deinem Blick erhoben.

So sprach dein Mund den großen Segen:
Im Himmel sei dein Schirm und Rater,
Es segne treu dich Gott der Vater,
Gott Sohn und Geist auf allen Wegen.
Weihbronn empfing ich auf die Stirne,
Das feuchte Kreuz an Mund und Herzen;
Am Frauenbilde brannten Kerzen,
Und Flammen fühlt‘ ich im Gehirne.

Ich sah in Andacht dich versunken,
Ich kniete still in Kindesdemut;
Doch hab ich Trost für alle Wehmut
Aus deinem Auge mir getrunken.

Und schlägt dein Herz nicht mehr auf Erden,
so fand der Schatz die Perlentruhe:
Beim Herzen Gottes wohnt die Ruhe,
sein Name soll gepriesen werden.“
Have Pia anima, S. 24f.

 

Vor Beginn einer großen Reise, vor dem Eintritt ins Studium, beim Beginn und Abschluss
der Ferien, beim Eintritt in die Kaserne, vor dem Antritt eines Dienstes:

in solchen Fällen sollen die Eltern ihre Kinder segnen, um auf sie Gottes Beistand herabzuflehen.

Wenn in der guten alten Zeit ein Sohn das Vaterhaus verließ, um als Student, als junger Kaufmann,
als Lehrling in die Fremde zu ziehen, wenn der Handwerksbursche oder die Braut von Vater und Mutter Abschied nahm, dann knieten sie noch bei der Stubentür nieder, und Vater und Mutter legten ihnen
die Hand auf das Haupt, beteten für sie, langten nach Weihwasser, zeichneten ihnen drei Kreuze
auf die Stirne und sprachen dabei: „Es segne dich Gott der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Der Segen deines Vaters (deiner Mutter) begleite dich und schütze dich vor allen Gefahren und Unglück.“
So war es früher. In Unserer „aufgeklärten“ Zeit findet man solches kaum mehr nötig. Dafür hält man
ein Abschiedsessen, isst und trinkt bis spät in die Nacht, steht am Morgen mit wirrem Kopf auf. Und doch, wie viel Poesie und Glaube liegt im Elternsegen! O arme Zeit, die du an Stelle des Elternsegens den gefüllten Bierkrug gestellt hast! Was Wunder, wenn die jungen Leute draußen im Strudel des Lebens so schnell
im Glauben Schiffbruch leiden?

Endlich auf dem Sterbebett.
Dies ist der letzte und schönste Dienst, den christliche Eltern ihren Kindern, bevor sie von ihnen
für immer Abschied nehmen, erweisen können.

Als der gottselige Graf Leopold von Stolberg auf dem Sterbebett lag und seine Kinder und Enkel mit weinenden Augen herumstanden und ihn baten: „O lieber Papa, sag uns noch etwas Schönes und Heiliges“, da erhob der sterbende Graf seine Hände und Augen zum Himmel und betete:
„O meine liebe Muttergottes und Mutter der Barmherzigkeit, und ihr hl. Engel Gottes, beschützt diese meine lieben Kinder vor der Todsünde! O erhalte sie in deiner Huld und Gnade, allmächtiger, dreieiniger Gott, Vater, Sohn und Hl. Geist. Amen.“ Der Sterbesegen der Eltern ist kostbar und heilig.

Das Bild des im Sterben segnenden Vaters, der im Tode segnenden Mutter wird sich tief 
in das Herz der Kinder einprägen.

Lauvergne, ein französischer Arzt, der zweitausend Frauen sterben gesehen hat, schied von dem Sterbebett der christlichen Mutter mit der Bemerkung: „Wenn man verschiedenen merkwürdigen Todeskämpfen beiwohnt, so ist man über den Hauptpunkt einig, das keiner dem erbaulichen Ende der einfachen Familienmutter gleicht, die ihre letzten liebevollen Blicke gegen den Himmel, auf ihren Gatten und ihre Kinder richtet. Bei ihr kann man mit vollem Recht sagen: Ihr Ende gleicht einem schönen Sonnenuntergang.“ Wenn der Tod der christlichen Mutter einen solchen Eindruck auf einen Weltmann machte, wie heilsam und nachhaltig wird erst dieser Eindruck auf die Kinder sein, die am Sterbebett einer solchen Mutter von ihr noch gesegnet werden!

Möchten nun alle Eltern das schöne Wort des hl. Ambrosius nie vergessen: „Ihr seid vielleicht nicht reich,
ihr könnt euern Kindern kein großes Vermögen hinterlassen; aber eines könnt ihr ihnen geben, das Erbteil euers Segens; und es ist um vieles besser, gesegnet als reich zu sein. Wer von seinen Eltern gesegnet ist,
ist von Gott gesegnet.“

Quelle: „Die christliche Familie“ – P. Konstanz Rudigier – 1920 – P. Cyprian Fröhlich O. Cap.

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